Medientechnologe Druck IHK
Ziel ist die Ausbildung von Facharbeitern, die den Druckprozess verstehen, beherrschen und bei Problemen richtig reagieren können.
Ziel ist die Ausbildung von Facharbeitern, die den Druckprozess verstehen, beherrschen und bei Problemen richtig reagieren können.
Medientechnologen Druck stellen mit verschiedenen Drucktechnologien z.B. Broschüren, Plakate, Flyer, Bücher oder Verpackungen her. Sie analysieren Druckaufträge auf technische Machbarkeit, richten Druckmaschinen ein, bereiten Druckdaten auf, steuern und überwachen Druckproduktionen. Sie wissen um Materialien wie Papier, Folie und Druckfarben. Während des Druckprozesses überwachen sie die Maschinenfunktionen und korrigieren gegebenenfalls Einstellungen.
Ziel der Maßnahme ist es, die Teilnehmer zum Medientechnologen Druck umzuschulen. Ziel ist die Ausbildung von Facharbeitern, die den Druckprozess verstehen, beherrschen und bei Problemen richtig reagieren können.
Der Lehrgang schließt nach 2 Jahren mit einer Facharbeiterprüfung vor der IHK ab.
Alternativ ist auch ein Kurs zur Vorbereitung auf die externe Facharbeiterprüfung möglich – diese Variante bietet sich für Quereinsteiger an, die über minimal 4,5 Jahre Berufspraxis verfügen.
anerkannter Facharbeiterabschluss oder begonnene Facharbeiterausbildung
Alle Personen mit mindestens Realschulabschluss, technische Grundbildung oder ein anerkannter Facharbeiterabschluss sind wünschenswert. Es muss technisches Interesse und Verständnis vorhanden sein, uneingeschränktes Farbsehen ist unabdingbar. Lasten müssen selbstständig transportiert und abgelegt werden können. Die Teilnehmer sollten teamorientiert arbeiten können, auf Schichtarbeit eingestellt sein und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.
laut Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Medientechnolgen/in Druck
3051 UE, zuzüglich 6 Monaten Praktikum, täglich 08-15.30 Uhr,
Lehrgänge starten jeweils im Januar und im August
Es besteht die Möglichkeit der Förderung dieser Umschulung. Dies erfolgt entweder durch einen Bildungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters oder durch Übernahme der Kosten seitens der Rentenversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft. Aber auch andere Finanzierungen (z.B. Selbstzahler) sind möglich.